Mittwoch, 7. Dezember 2011
Inliner in der Stadt
Hy alls, welcher ..... hat bestimmt das Inliner Fahrer auf den Bürgersteig gehören ( § 24 StVO )?
Der und der Radweg sind meistens in einem desolaten Zustand das gefahrloses Fahren nicht gegeben ist !!
Der Gesetzgeber sollte die Steuergelder für die Sanierung der Rad und Bürgersteige verwenden ( OK die Strassen sind auch nicht überall das gelbe vom Ei ) das schafft im übrigen wieder Arbeitsplätze !!
Grüsse Rolf

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